12 14. Objektive und subjektive Beweismittel Als Beweismittel liegen der Kammer neben dem Sammelrapport der Kantonspolizei Bern vom 9. Mai 2015 (pag. 4 ff.), der Amtsbericht vom 15. Mai 2014 (pag. 462 ff.), die Fotodokumentation sowie diverse Überwachungsmassnahmen vor. Die Vorinstanz hat die Fotodokumentation und die Überwachungsmassnahmen zutreffend aufgeführt, darauf kann verwiesen werden (pag. 751 f., S. 11 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).