begangen am 10.02.2014 und früher, in C.________(Ort) und anderswo, indem A.________ im Wissen darum, dass D.________ einen Diebstahl verüben wollte, mit diesem vorgängig zum Diebstahl vereinbarte, die beim Diebstahl entwendeten Zigaretten zum Preis von CHF 3.00/Päckchen käuflich zu erwerben, es aber nicht zur Entgegennahme der von D.________ und einem Mittäter am 09./10.02.2014 im X.________ in J.________(Ort) entwendeten Zigaretten (Wert: CHF 104‘206.00) durch A.________ kam weil D.__