__ ausschliesslich per SMS kommunizierten, ist eine Eruierung des Benutzers der Rufnummer O.________ mittels Stimmerkennung nicht möglich.» (pag. 506). Daraus geht hervor, dass neben dem SMS-Kontakt keine weiteren telefonischen Verbindungen zwischen der Rufnummer O.________ und den Nummern von D.________ gefunden werden konnten. Dies wird im Sammelrapport vom 26.05.2015 bestätigt (pag. 8).