10 betracht des Inhalts der beantragten und gutgeheissenen Überwachungsmassnahmen nachvollziehbar. Beantragt wurde nämlich mit Berichtsrapport vom 5. Mai 2014 die Genehmigung der Verwertung eines Zufallsfundes aus verfügten Echtzeitüberwachungen und Observationen der Aktion «K.________» – also die Verwendung dieser SMS-Funde auch im Verfahren gegen den vorliegend Beschuldigten – und erst in zweiter Linie auch noch die «Erhebung rückwirkender Teilnehmeridentifikation der Rufnummer O.________ beim Provider S._