Es sei nicht nachvollziehbar, wie die Audioüberwachung und die Übersetzung der Gespräche zustande gekommen seien. Hinsichtlich der geheimen Überwachungsmassnahmen verweist die Generalstaatsanwaltschaft auf die Ausführungen im Beschluss der 1. Strafkammer vom 31. Oktober 2017 (pag. 1019). Mit Verfügung vom 12. Dezember 2013 und mit Entscheid vom 17. Dezember 2013 des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts wurde während der Dauer vom 12. Dezember 2013 bis am 11. März 2014 die Installation und der Betrieb der Audioüberwachung des Personenwagens VW Golf mit dem niederländischen Kontrollschild .________, Halter: E.____