Damit würden wesentliche Dokumente der unmittelbaren Beweisführung fehlen. Darüber hinaus enthalte der Amtsbericht eine zeitliche Lücke zwischen 02.41 Uhr und 05.19 Uhr. Es sei unklar, was in dieser Zeit passiert sei. Die Kantonspolizei, Kriminalabteilung, verfasste am 9. Mai 2014 im Auftrag der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, im Rahmen der Aktion «K.________» im Strafverfahren wegen Verdachts der Begehung von Einbruchdiebstählen gegen D.________, E.________ und F.______