Anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 29. März 2017 sei ein Mitarbeiter der Polizei als Zeuge befragt worden. Es habe sich dabei nicht um den Verfasser des Berichts gehandelt. Der Amtsbericht basiere gemäss den Aussagen des Zeugen auf dem Observationsbericht, welcher sich wiederum auf die jeweiligen Handnotizen stütze. Da der Zeuge nicht als Einsatzleiter tätig gewesen sei, sei den höchstrichterlichen Vorgaben nicht Genüge getan worden. Darüber hinaus würden sich weder der Observationsbericht noch die Handnotizen in den Akten finden. Damit würden wesentliche Dokumente der unmittelbaren Beweisführung fehlen.