telefonische Kontakte des Beschuldigten zur Tätergruppe und wonach er sich als Hehler betätige [pag. 452]; Zweck des Gesuchs, die deliktische Tätigkeit des Beschuldigten weiter auszuleuchten [pag. 452]; Genehmigung mit Entscheid des ZMG vom 08.05.2014 [pag. 456 ff.]; SMS Kontakte; EV D.________ vom 28.03.2014 mit entsprechenden Vorhalten) bekannt gewesen. Ferner habe der Amtsbericht der Kantonspolizei Bern vom 9. Mai 2014 vorgelegen (pag. 66). Dem