Am 17. Juli 2018 erfolgte gemäss Auskunft des Bundesamts für Justiz (BJ) die Auslieferung des Beschuldigten in die Schweiz an die Behörden des Kantons Freiburg aufgrund eines dort hängigen Strafverfahrens (pag. 873). In diesem Zusammenhang wurde die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft (inkl. Auszüge diverser Akten) zu den Akten des Berufungsverfahrens genommen (pag. 884 ff.). Diesen Akten lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte am 7. Februar 2019 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg aus der Untersuchungshaft entlassen wurde (pag. 935). Mit Verfügung vom 7. Februar 2019 wurde der Beschuldigte gemäss Art. 38 Abs. 2 lit.