4. Berufungsverhandlung Mit Schreiben vom 15. Februar 2018 teilte Rechtsanwalt B.________ mit, dass der Beschuldigte in Spanien inhaftiert worden sei und ersuchte deshalb um Verschiebung der Berufungsverhandlung vom 5. März 2018 (pag. 842 f.). Diese Berufungsverhandlung wurde sodann mit Verfügung vom 21. Februar 2018 abgesetzt (pag. 849 f.). Am 17. Juli 2018 erfolgte gemäss Auskunft des Bundesamts für Justiz (BJ) die Auslieferung des Beschuldigten in die Schweiz an die Behörden des Kantons Freiburg aufgrund eines dort hängigen Strafverfahrens (pag.