2 Anlässlich der Berufungsverhandlung wiederholte Rechtsanwalt B.________ die in seiner Berufungserklärung gestellten Anträge, insbesondere jene, die damals abgewiesen worden waren (pag. 1014). Die seitens der Verteidigung erneut gestellten Beweisanträge wurden mit Verweis auf das im Beschluss vom 31. Oktober 2017 Ausgeführte im Rahmen der Berufungsverhandlung erneut abgewiesen. Von Amtes wegen wurden ein aktueller Leumundsbericht vom 29. Dezember 2019 und ein aktueller Strafregisterauszug vom 30. Dezember 2019 über den Beschuldigten eingeholt (pag.