2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 5. April 2017 fristgerecht Berufung an (pag. 787). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 13. Juni 2017 (pag. 793 f.) reichte der Beschuldigte am 5. Juli 2017 form- und fristgerecht seine Berufungserklärung ein und teilte mit, dass er das Urteil vollständig anfechte (pag. 800 ff.). Mit Verfügung vom 6. Juli 2017 wurde der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit eingeräumt, Anschlussberufung zu erklären oder begründet ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen (pag.