Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. Weiter verurteilte es den Beschuldigten zu einer unbedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 80.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 28. September 2014. Im Weiteren auferlegte es dem Beschuldigten die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 13‘085.00 (pag. 736, Ziff. I des erstinstanzlichen Urteils).