1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) erklärte A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 3. April 2017 schuldig der Hehlerei und des Versuchs dazu, mehrfach begangen am 12. und 13. Januar 2014 sowie am 9. und 10. Februar 2014 in C.________ (Ort) und anderswo und der Irreführung der Rechtspflege, begangen am 19. Februar 2014 in C.________(Ort). Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten.