1. Die mit Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 15. Januar 2015 angeordnete Schriftensperre wird aufgehoben. Der sichergestellte Pass und die Identitätskarte werden A.________ zurückgegeben. 2. Die zusätzliche Ersatzmassnahme in Form der Anweisung, A.________ habe sich alle 3 Wochen beim Polizeiposten AO.________ zu melden, wird aufgehoben. 3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________ / ________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-Profil-Gesetz).