3. A.________ gestützt auf Art. 426 Abs. 1 StPO zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 40‘141.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) verurteilt wurde; 4. A.________ in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 und Art. 432 ff. StPO weiter verurteilt wurde: 4.1. zur Bezahlung von CHF 1‘990.00 Schadenersatz an die F.________AG.