19. Die zusätzliche Ersatzmassnahme in Form der Anweisung, A.________ habe sich alle 3 Wochen beim Polizeiposten AO.________ zu melden, wird aufgehoben. 20. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________ / ________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 des DNA-Profil-Gesetzes [SR 363]). 23 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Kollegialgerichts Emmental-Oberaargau vom 15. Januar 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als