In der schriftlichen Begründung vom 9. August 2017 machte Fürsprecher B.________ für das vorliegende Neubeurteilungsverfahren einen Aufwand von 6 Stunden (Studium des Bundesgerichtsurteils, Ausarbeitung der Stellungnahme, Korrespondenzen, Telefonate) sowie Auslagen von CHF 80.00 – insgesamt und inklusive Mehrwertsteuer einen Betrag von CHF 1‘382.40 – geltend. Die Kammer hält den geltend gemachten Aufwand als geboten und der Bedeutung und Komplexität der Streitsache angemessen. Auch die Auslagen sind nicht zu beanstanden.