DOMEISEN, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 34 zu Art. 428 StPO). Mit Blick auf die Anträge der Parteien im ersten oberinstanzlichen Verfahren – der Beschuldigte beantragte zwei Freisprüche und eine teilbedingte Strafe von 36 Monaten – unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Ausgangs des vorliegenden Neubeurteilungsverfahrens unterliegt der Beschuldigte im Schuldpunkt vollumfänglich. Im Vergleich zu den erstinstanzlich ausgesprochenen 6