15. Kosten und amtliche Entschädigung für das Verfahren vor erster Instanz Die Festsetzung und Verteilung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie die Bestimmung der Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Fürsprecher B.________ sind in Rechtskraft erwachsen.