Auch nach der Asperation fällt insgesamt immer noch deutlich über ein Jahr auf die aufgrund der Täterkomponenten vorgenommenen Erhöhungen, was sich vor allem aufgrund der teilweise (aber eben nicht überall) einschlägigen Vorstrafen rechtfertigt. Den vorwiegend negativ ausfallenden Täterkomponenten, vor allem den Vorstrafen, wird damit hinreichend und angemessen Rechnung getragen. 21 V. Kosten und Entschädigung