Die negativ wirkenden Täterkomponenten haben fast bei allen Delikten Strafschärfungen zur Folge – je nach Delikt stärker oder schwächer, bei mehreren sogar um 50% der Tatkomponentenstrafe (z.B. beim Diebstahl z.N. der HFB P.________AG oder den beiden Hausfriedensbrüchen). Auch nach der Asperation fällt insgesamt immer noch deutlich über ein Jahr auf die aufgrund der Täterkomponenten vorgenommenen Erhöhungen, was sich vor allem aufgrund der teilweise (aber eben nicht überall) einschlägigen Vorstrafen rechtfertigt.