Dies auch unter Berücksichtigung, dass gemäss aktuellem Strafregisterauszug erneut zwei Strafverfahren gegen den Beschuldigten laufen und er offenbar von der Personenfahndung der Kantonspolizei Zürich zur Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben ist. Die negativ wirkenden Täterkomponenten haben fast bei allen Delikten Strafschärfungen zur Folge – je nach Delikt stärker oder schwächer, bei mehreren sogar um 50% der Tatkomponentenstrafe (z.B. beim Diebstahl z.N. der HFB P.________AG oder den beiden Hausfriedensbrüchen).