20 Die Einsatzstrafe von 70 Strafeinheiten ist zunächst um 770 Strafeinheiten und sodann um weitere 40 Monate für den gewerbsmässigen Betrug zu erhöhen. Insgesamt resultiert so eine Freiheitsstrafe von 68 Monaten, was 5 Jahren und 8 Monaten entspricht. 14.3 Für die allgemeinen Täterkomponenten kann auf das Urteil vom 15. Dezember 2015 (pag. 4914, S. 42 der Urteilsbegründung) verwiesen werden. Diese wirken sich nicht auf die Strafhöhe aus; insbesondere liegt beim Beschuldigten keine erhöhte Strafempfindlichkeit vor.