eine deutlich stärkere Strafschärfung zur Folge haben. Als Hilfsrechnung, um die unter diesen Umständen angemessene Asperation zu ermitteln, kann gedanklich die für den gewerbsmässigen Betrug festgelegte Strafe (42 Monate = 1260 Strafeinheiten) um die Hälfte der für die drei falschen Anschuldigungen vorgesehenen Strafen (ausmachend 100 Strafeinheiten) auf 1360 Strafeinheiten erhöht werden. Eine Strafe für die drei falschen Anschuldigungen und den gewerbsmässigen Betrug in etwa dieser Höhe gewährleistet, dass der Beschuldigte nicht besser gestellt wird, wie wenn er die falschen Anschuldigungen nicht begangen hätte.