Dieser Besonderheit kann damit als gewichtiger Faktor bei der Frage, in welchem Umfang die Einsatzstrafe wegen der zusätzlichen Straftat geschärft wird, angemessen und nachvollziehbar Rechnung getragen werden. Gemäss einem konkreten Beispiel von MATHYS liesse sich entsprechend der Strafhöhe hypothetisch auch umgekehrt rechnen, indem von der höheren Strafe ausgegangen werde und diese Strafe um die Hälfte der geringeren Strafe erhöht werde (MATHYS, a.a.O., N. 372, Beispiel 99).