Die Kammer sieht sich auch nicht veranlasst, von diesen Erwägungen zur Einordnung der Schwere von Tat und Schuld bei den einzelnen Delikten abzuweichen, sodass darauf verwiesen werden kann. Zusammenfassend ergeben sich damit für die weiteren Delikte – würde man sie je einzeln beurteilen – folgende Strafen: (Hypothetische) Strafe Delikt in Strafein- in Monaten heiten Freiheitsstrafe