16 CHF 30‘900.00 beläuft, zwar nicht unerheblich ist, dieser sich im Vergleich mit anderen denkbaren Fällen aber noch im unteren Bereich bewegt. Eine grosse Planung von Seiten des Beschuldigten ist nicht ersichtlich; er wollte das Fahrzeug loswerden, da er die Leasingraten nicht bezahlen konnte und erkannte die Gelegenheit, sich dabei noch zu bereichern. Das objektive und subjektive Tatverschulden ist insgesamt noch als leicht zu bezeichnen.