Der Beschuldigte habe zahlreiche Vorstrafen aus allen möglichen Sparten des Strafrechts, habe sich absolut uneinsichtig gezeigt und null Achtung vor fremdem Vermögen und Eigentum. Sein Verhalten gegenüber den Behörden und im Verfahren falle negativ ins Gewicht, er habe auch trotz hängigem Verfahren munter weiter delinquiert und nur wenige Monate nach Entlassung aus der Untersuchungshaft wieder Diebstähle begangen. Zudem sei dem aktuellen Strafregisterauszug zu entnehmen, dass zwei neue Verfahren gegen ihn laufen würden und er untergetaucht sei.