14 einem Asperationsfaktor von 2/3 auszugehen sei. Dies führe zu einer Strafe von 53 bis 56 Monaten, welche es zum Schluss noch aufgrund der sehr schwerwiegenden Täterkomponente massiv zu erhöhen gelte. Der Beschuldigte habe zahlreiche Vorstrafen aus allen möglichen Sparten des Strafrechts, habe sich absolut uneinsichtig gezeigt und null Achtung vor fremdem Vermögen und Eigentum.