10. Ausgangslage und Vorbringen der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrer Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht gleichzeitig auch die Strafzumessung der Kammer im Urteil vom 15. Dezember 2015 angefochten. Das Bundesgericht setzte sich mit den entsprechenden Rügen nicht auseinander, da es das Urteil der Kammer bereits aufgrund der rechtlichen Würdigung zum Sachverhalt mit dem Dodge Ram aufhob und die Sache zur Neubeurteilung an die Kammer zurückwies. Der Beschuldigte ist neu der Veruntreuung, einem Verbrechen, und nicht mehr nur der unrechtmässigen Aneignung, einem Vergehen, schuldig zu sprechen.