Beschwerdegegner S. 2). Ob der Täter die Sache vom Verletzten selbst (hier die S.________AG (Bank) durch die Garage) oder von einem Dritten (hier die AN.________GmbH) erhielt, ist für die strafrechtliche Beurteilung nicht wesentlich (BGE 118 IV 32 E. 2a S. 33 mit Hinweisen). Nahm der Beschwerdegegner den Dodge Ram in der ersten Variante für die AN.________GmbH in Gewahrsam, wurde er ihm anvertraut (BGE 72 IV 150 E. 1 S. 153).