In Abweichung der Beurteilung durch die Kammer im Urteil vom 15. Dezember 2015 kam das Bundesgericht im Urteil 6B_841/2016 vom 7. Juni 2017 zum Schluss, dass der Dodge Ram dem Beschuldigten anvertraut worden war. Konkret erwog das Bundesgericht hierzu was folgt (E. 1.4): […] Indem das Fahrzeug dem Beschwerdegegner von der Garage überlassen wurde, erhielt er darüber Verfügungsmacht und wurde ihm der Dodge Ram anvertraut. Bei der Verfügungsmacht handelt es