Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gilt als anvertraut, was jemand mit der Verpflichtung empfängt, es in bestimmter Weise im Interesse des Treugebers zu verwenden, insbesondere es zu verwahren, zu verwalten oder einem anderen abzuliefern (BGE 133 IV 21 E. 6.2 mit Hinweis). Die entsprechende Werterhaltungspflicht kann auf ausdrücklicher oder stillschweigender Abmachung beruhen (BGE 120 IV 117 E. 2b mit Hinweis). In Abweichung der Beurteilung durch die Kammer im Urteil vom 15. Dezember 2015 kam das Bundesgericht im Urteil 6B_841/2016 vom 7. Juni 2017 zum Schluss, dass der Dodge Ram dem Beschuldigten anvertraut worden war.