Kurz vor Fristablauf wurde das Fahrzeug am 10. November auf die AS.________GmbH eingelöst und später bis zur Sicherstellung nochmals viermal verkauft. Unabhängig davon, ob der Beschuldigte das Fahrzeug direkt der AS.________GmbH oder einer andern Person übertrug, war es der Beschuldigte, der sich des Fahrzeugs so entledigte, wobei er wusste, dass die Leasinggeberin als Eigentümerin den Wagen nie mehr schadlos zurückerhalten würde. Der Beschuldigte und AQ.