Das Fahrzeug befand sich im Eigentum der Leasinggeberin S.________AG (Bank), wurde am 14. Juli 2011 vom Beschuldigten abgeholt und in der Folge mehrheitlich von ihm gelenkt. Der Beschuldigte besorgte den Unterhalt und kam für die Verkehrsabgaben sowie Versicherungsprämien auf. Am 8. November 2011 löste die Leasinggeberin S.________AG (Bank) den Leasingvertrag auf und ordnete die Rückgabe des Fahrzeugs bis am 11. November 2011 an. Kurz vor Fristablauf wurde das Fahrzeug am 10. November auf die AS.________GmbH eingelöst und später bis zur Sicherstellung nochmals viermal verkauft.