Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Kollegialgerichts Emmental-Oberaargau vom 15. Januar 2015 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich Freispruch von der Anschuldigung der Sachbeschädigung; Schuldsprüche wegen mehrfacher falscher Anschuldigung, gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfachen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Hehlerei, mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis, missbräuchlicher Verwendung von Kontrollschildern und Inverkehrbringen eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz;