Die Generalstaatsanwaltschaft stellte in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 18. August 2017 folgende Anträge (pag. 5016 f.; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Kollegialgerichts Emmental-Oberaargau vom 15. Januar 2015 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich Freispruch von der Anschuldigung der Sachbeschädigung;