2. Im Übrigen sei das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 15. Dezember 2015 vollumfänglich zu bestätigen. 3. Die Verfahrenskosten seien auf die Staatskasse zu nehmen, eventuell seien diese nach richterlichem Ermessen zu verlegen. 4. Die Kosten der amtlichen Verteidigung seien auf insgesamt CHF 1‘382.40 festzulegen.