2. Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung vom 20. Juni 2017 (pag. 4975 ff.) wurde vom Urteil des Bundesgerichts vom 7. Juni 2017 Kenntnis genommen und gegeben und nahm die Kammer die Durchführung eines schriftlichen Neubeurteilungsverfahrens in Aussicht. Am 21. Juni 2017 (pag. 4981) gab die Generalstaatsanwaltschaft ihr Einverständnis zur Durchführung des schriftlichen Verfahrens. Am 27. Juni 2017 folgte die Erklärung des Beschuldigten, dass er mit dem schriftlichen Verfahren einverstanden sei (pag. 4982). Mit Verfügung vom 28. Juni 2017 (pag. 4984 ff.) ordnete die Ver-