Der Beschuldigte sei schuldig zu sprechen der Veruntreuung, begangen Anfang November 2011 in der Region Zürich an einem Dodge Ram, zum Nachteil der S.________AG (Bank) und/oder der AN.________GmbH (Deliktsbetrag CHF 30‘900.00) und zu einer Freiheitsstrafe von 6 ½ Jahren zu verurteilen, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 344 Tagen. Eventuell sei die Sache dem Obergericht des Kantons Bern zur neuen Entscheidung zurückzuweisen (pag. 4940). Mit Urteil 6B_841/2016 vom 7. Juni 2017 (pag.