1. zu einer Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren. Die Untersuchungshaft von 344 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu 2/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf insgesamt CHF 4‘500.00, ausmachend CHF 3‘000.00. 1/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. [Amtliche Entschädigung, weitere Verfügungen, Eröffnung]