Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 15. Dezember 2015 beantragte Fürsprecher B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten, – wie schon in der Berufungserklärung – das angefochtene Urteil sei dahingehend abzuändern, dass der Beschuldigte zusätzlich von den Vorwürfen der Veruntreuung (Ziff. 1 der Anklageschrift) sowie der Hehlerei (Ziff. 7.2. der Anklageschrift) freizusprechen sei. Für die Schuldsprüche sei eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren auszusprechen, davon ein Jahr unbedingt und zwei Jahre bedingt, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft (pag. 4752 ff., pag.