VII. Verfügungen Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 2‘437.35 wird eingezogen und zur anteilsmässigen Deckung der infolge Widerruf zu vollstreckenden Geldstrafe von CHF 4‘800.00 verwendet. A.________ hat damit noch eine Geldstrafe von CHF 2‘362.65 zu bezahlen. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).