Solche Umstände sind vorliegend nicht ersichtlich. Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist deshalb als neutral zu beurteilen. 16 Die Täterkomponenten wirken sich insgesamt aufgrund der Vorstrafen leicht straferhöhend aus, weshalb die Strafe um einen Monat auf 16 Monate zu erhöhen ist.