Mit dem nachgewiesenen Stromverbrauch musste der Beschuldigte auch fast einräumen, dass er bereits zuvor Hanf gezogen hat. Dass die beiden ersten Saaten abgestorben sind, ist so wenig belegt wie seine vorgängigen elektronischen Experimente und die angeschlossenen Tiefkühler, mit denen er seinen hohen Stromverbrauch zu begründen versuchte (vgl. pag. 99 Z. 136 ff.; pag. 111 Z. 78 ff.; pag. 116 Z. 46 ff.). Schliesslich widerrief der Beschuldigte sein anfängliches Geständnis anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung.