Der Beschuldigte ist vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 13. Februar 2012 wegen grober Verkehrsregelverletzung und Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 120.00 mit einer Probezeit von drei Jahren und einer Busse von CHF 600.00. Ferner verurteilte ihn das Regionalgericht Berner Jura-Seeland mit Urteil vom 22. Mai 2013 wegen einfacher Körperverletzung, Angriffs und Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu CHF 50.00 mit einer Probezeit von drei Jahren und einer Busse von CHF 1‘200.00, dies als Zusatzstrafe zum