13.3 Fazit Tatkomponenten Das Tatverschulden ist im Verhältnis zum Strafrahmen von zwei Tagessätzen Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe insgesamt als mittelschwer zu bezeichnen. Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen mehrfacher Wider- 15 handlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Strafe im Bereich von 15 Monaten als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen.