Zwar ist die Deliktszeit von rund 14 Monaten verhältnismässig kurz. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte die illegale Tätigkeit nicht freiwillig aufgab, sondern allein durch das Eingreifen der Polizei gestoppt wurde. Im Ergebnis führt die Art und Weise zu einer leichten Erhöhung des objektiven Tatverschuldens. 13.2 Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und aus rein egoistischen, sprich finanziellen Beweggründen.