Betreffend die Art und Weise des Vorgehens resp. die Verwerflichkeit des Handelns ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte eine äusserst professionelle Indooranlage errichtet und unterhalten hat. Die Indooranlage bestand aus Infrastrukturen, die einen systematischen Anbau zuliessen (Wärmelampen, Lüftungsrohre, Luftfilter, Düngermittel, Ventilatoren usw.; vgl. pag. 63 ff.; pag. 126). Dies zeigt, wie intensiv sich der Beschuldigte diesem Geschäft hingegeben haben muss. Sein Verhalten zeugt von einer erheblichen kriminellen Energie. Zwar ist die Deliktszeit von rund 14 Monaten verhältnismässig kurz.